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Highlight

Highlight

Wwelche Bereiche des Gesichts können durch Highlights hervorgehoben werden?

Highlight Behandlungen eignen sich für verschiedene Bereiche des Gesichts! Egal ob Du eine makellose Stirn, markantere Wangenknochen, ein schönes rundes Kinn, oder eine schmale gerade Nase haben möchtest, die selbständigen Ärzte bei HY STUDIO gehen individuell auf Deine Wünsche ein und helfen Dir dabei, Deine Highlights hervorzuheben. Die selbständigen Ärzte im HY STUDIO führen folgende Highlight Behandlungen durch:

 

Stirnfalten glätten
optische Verschmälerung der Nase
rundes Kinn durch Kinn-Korrektur
Shaping der Wangenknochen

 

Du siehst, dass unsere selbständigen Ärzte viele Zonen Deines Gesichts highlighten können. Sie beraten Dich gerne vorab zu den Highlight Möglichkeiten und wie Du das bestmögliche Ergebnis erhalten kannst.

Dauer

Je nach Behandlung zwischen 20 und 60 Minuten.

Effekt

Bei Hyaluronsäure sofort, wobei der volle Effekt in den kommenden 4 Wochen eintritt.
Bei Botulinum nach 2 bis 10, seltener 14 Tagen.

Wirkung

Bei einer Fillerbehandlung mit Hyaluronsäure 6 bis 12 Monate. Bei einer Skinbooster-Behandlung 6 bis 18 Monate. Bei einer Behandlung mit Botulinum 3 bis 6 Monate.

Sport

Leichtere Sportarten wie Joggen oder Yoga am Folgetag erlaubt, kein anstrengender Sport für 1 Woche.

Aftercare

Behandlungstag: Kein Make-up. Kein Küssen für 1 Tag (bei Fillern).
1 Woche:  Kein Spa, Hammam, Whirlpool, Pool. Keine starke UV-Strahlung.
2 Wochen: Sonnencreme mit LSF 50 täglich auftragen. Keine (Gesichts-)Massagen, Peelings, Facials (bei Botulinum nur 1 Woche).

Beratungsgespräch im HY STUDIO

Am besten kommst Du einfach zu einem unverbindlichen Beratungstermin in einem der Studios vorbei und schaust gemeinsam mit dem selbständigen Arzt, welche Behandlung für Dich die Beste ist.

 

Ruf uns einfach unter 030 / 9212 4822 an oder vereinbare direkt online einen Termin!

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*Die angegebenen Preise bemessen sich nach den individuellen Wünschen des Patienten und den jeweiligen Umständen im Einzelfall auf Grundlage der GOÄ, wobei wir mit den Patienten eine von der GOÄ abweichende Gebührenhöhe vereinbaren. Die genannten Leistungen gehören nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen und/oder Krankenversicherungen und sind deshalb regelmäßig auf patienteneigene Kosten zu bezahlen.

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