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Zornesfalte

Zornesfalte

Schaue nie wieder grimmig, sondern strahle andere an!

Die Zornesfalte entsteht beim zusammenziehen der entsprechenden Muskelpartien im Gesicht. So entsteht sie meist durch Mimik und unbewusstem zusammenkneifen der Augenbrauen, oder wegen einer unkorrigierten Sehschwäche. Auf andere Menschen wirkt man mit Zornesfalte, wie der Name schon sagt, oft grimmig und älter.

 

Um diesen negativen Eindruck zu vermeiden, kann man die Falte, welche sich im Alter immer stärker ausprägt, mit wenig Botulinum glätten.

 

Die selbständigen Ärzte bei HY STUDIO beraten Dich ausführlich und helfen Dir dabei die Zornesfalte verschwinden zu lassen. Die Behandlung ist schnell und schmerzarm.

 

Positiver Nebeneffekt: Kopfschmerzen können durch die Entspannung des Muskels gemindert werden!

Dauer

Eine Behandlung mit Botulinum dauert in der Regel 15 Minuten.

Effekt

Bei Botulinum nach 2 bis 10, seltener 14 Tage.

Wirkung

Bei einer Behandlung mit Botulinum 3 bis 6 Monate.

Sport

Leichtere Sportarten wie Joggen oder Yoga am Folgetag erlaubt, kein anstrengender Sport für 48 Stunden.

Aftercare

Behandlungstag: Kein Make-up.
1 Woche: Keine starke UV-Strahlung. Kein Spa, Hamam, Whirlpool, Schwimmbad. Keine (Gesichts-)Massagen, Peelings, Facials.
2 Wochen: Sonnencreme mit LSF 50 täglich auftragen.

Mimikfalten

Deine Kombination aus:

Lachfalten, Stirnfalten und Zornesfalte

Einfach eine Behandlung buchen und dem Arzt jede weitere gewünschte Zone nennen.

Beratungsgespräch im HY STUDIO

Am besten kommst Du einfach zu einem unverbindlichen Beratungstermin in einem der Studios vorbei und schaust gemeinsam mit dem selbständigen Arzt, welche Behandlung für Dich die Beste ist.

 

Ruf uns einfach unter 030 / 9212 4822 an oder vereinbare direkt online einen Termin!

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*Die angegebenen Preise bemessen sich nach den individuellen Wünschen des Patienten und den jeweiligen Umständen im Einzelfall auf Grundlage der GOÄ, wobei wir mit den Patienten eine von der GOÄ abweichende Gebührenhöhe vereinbaren. Die genannten Leistungen gehören nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen und/oder Krankenversicherungen und sind deshalb regelmäßig auf patienteneigene Kosten zu bezahlen.

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