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Bringe deine Haut zum strahlen!

Deine Gesichtshaut sieht fahl und abgeschlagen aus? Es fehlt Feuchtigkeit, Glätte und Spannkraft? Dann gönne Dir und Deiner Gesichtshaut eine oder mehrere unserer GLOW Behandlungen und lass Deine Haut wieder voller Frische und Jugendlichkeit erstrahlen!

 

Die erfahrenen selbständigen Ärzte bei HY STUDIO bieten Dir nach ausführlicher Betrachtung und Beratung verschiedenste Behandlungen an, um Deiner Haut wieder den gewissen GLOW zu verleihen.

 

GLOW Behandlungen im Überblick:

 

Hautverjüngung mit dem Laser zur Minimierung von Fältchen
PRP-Eigenbluttherapie für strahlend schöne Haut
Skinbooster – der Feuchtigkeitsbooster für Deine Haut
Baby-BTX – für reine und gesunde Haut

Dauer

Je nach Behandlung zwischen 20 und 60 Minuten.

Effekt

Bei Hyaluronsäure sofort, wobei der volle Effekt in den kommenden 4 Wochen eintritt.
Bei Botulinum nach 2 bis 10, seltener 14 Tagen.

Wirkung

Bei einer Fillerbehandlung mit Hyaluronsäure 6 bis 12 Monate. Bei einer Skinbooster-Behandlung 6 bis 18 Monate. Bei einer Behandlung mit Botulinum 3 bis 6 Monate.

Sport

Leichtere Sportarten wie Joggen oder Yoga am Folgetag erlaubt, kein anstrengender Sport für 1 Woche.

Aftercare

Behandlungstag: Kein Make-up. Kein Küssen für 1 Tag (bei Fillern).
1 Woche:  Kein Spa, Hammam, Whirlpool, Pool. Keine starke UV-Strahlung.
2 Wochen: Sonnencreme mit LSF 50 täglich auftragen. Keine (Gesichts-)Massagen, Peelings, Facials (bei Botulinum nur 1 Woche).

Beratungsgespräch im HY STUDIO

Am besten kommst Du einfach zu einem unverbindlichen Beratungstermin in einem der Studios vorbei und schaust gemeinsam mit dem selbständigen Arzt, welche Behandlung für Dich die Beste ist.

 

Ruf uns einfach unter 030 / 9212 4822 an oder vereinbare direkt online einen Termin!

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*Die angegebenen Preise bemessen sich nach den individuellen Wünschen des Patienten und den jeweiligen Umständen im Einzelfall auf Grundlage der GOÄ, wobei wir mit den Patienten eine von der GOÄ abweichende Gebührenhöhe vereinbaren. Die genannten Leistungen gehören nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen und/oder Krankenversicherungen und sind deshalb regelmäßig auf patienteneigene Kosten zu bezahlen.

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